Allgemeine Informationen zum Führerscheinerwerb in Österreich

| 4. Januar 2012 | 0 Comments

Um in Österreich ein Kraftfahrzeug lenken zu dürfen muss man natürlich einen Führerschein machen. Je nachdem welches Fahrzeug ich lenken möchte, gibt es die verschiedensten Klassen. Führerscheine dürfen nur bei Fahrschulen gemacht werden. Bei der Wahl der Fahrschule hat man aber freie Hand und darf überall in Österreich den Führerschein machen.

Für den braucht man ein Mindestalter. Dieses ist je nach Klasse verschieden. Mit der Ausbildung zum jeweiligen Führerschein darf erst 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Klasse begonnen werden.

Hier die wichtigsten Schritte bis zum Erhalt des Führerscheins:

  • Führerscheinantragstellung in einer Fahrschule. Sämtliche Daten werden in einem Computer (Führerscheinregister) eingetragen.
  • Es muss eine theoretische und praktische Fahrausbildung absolviert werden. Dazu gehört auch jeweils eine Prüfung.
  • Es muss ein ärztliches Gutachten erstellt werden, dass ich in der Lage bin ein Fahrzeug zu lenken. Die Voraussetzungen zum Lenken eines Kraftfahrzeuges sind von Klasse zu Klasse verschieden.
  • Es muss ein Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen absolviert werden.

Wenn die praktische Fahrprüfung bestanden ist, endet zunächst einmal die Fahrausbildung und man erhält vom Fahrprüfer einen vorläufigen Führerschein. Dieser ist in Österreich 4 Wochen ab Ausstellungsdatum zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Zusätzlich erhält man auch einen Zahlschein, mit dem man die Verfahrenskosten begleichen muss.

Wurden die Verfahrenskosten beglichen, so wird von der Österreichischen Staatsdruckerei ein Führerschein erstellt. Das geschieht in der Regel innerhalb von 5-10 Tagen. Der Führerschein wird dann an eine angegebene Adresse gesandt. Es gibt übrigens auch eine Expressherstellung des Führerscheines. Diese ist zwar teurer, aber man erhält den Führerschein schon innerhalb von 2 Tagen ab Begleichung der Verfahrenskosten.

Bei den Führerscheinen der Klassen A und B geht im Übrigen nach dem Erhalt des Führerscheines die Fahrausbildung noch weiter. Siehe dazu den Mehrphasenführerschein.

Achtung: Der Erwerb des österreichischen Führerscheines ist nur Personen erlaubt, die sich innerhalb der letzten 12 Monate 185 Tage in Österreich aufgehalten haben, oder die sich mindestens solange in Österreich aufhalten werden!

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Category: Führerschein, Leben

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