Was ist ein Kollektivvertrag?

| 22. Dezember 2011 | 0 Comments

Im Rahmen der österreichischen Sozialpartnerschaft werden Kollektivverträge zwischen den jeweiligen Interssensvertretungen der Arbeitgeber, wie auch Arbeitnehmer geschlossen. Für Österreich hat sich die Praxis entwickelt, dass die Verträge zwischen dem österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) wie auch der österrreichischen Wirtschaftskammer (WKÖ) vereinbart werden.

In den Kollektivverträgen werden eine Vielzahl von Mindeststandards vereinbart, die für die Arbeitnehmer zu gelten haben. Das sind beispielsweise: Vereinbarungen über Mindestlöhne, diverse Sonderzahlungen, Regelungen der Arbeitszeiten oder auch Kündigungsfristen.

Um in den Genuss der Regelungen eines Kollektivvertrages zu kommen muss man als Arbeitnehmer nicht Mitglied des ÖGB sein! Die Regelungen die dort getroffen werden gelten als Mindeststandard für alle Arbeitnehmer. Da in Österreich eine Pflichtmitgliedschaft in den Kammern besteht, müssen praktisch alle Arbeitgeber in Österreich die Regelungen des Kollektivvertrages anwenden.

Sobald der Kollektivvertrag im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlicht worden ist,
gilt er für seinen Wirkungsbereich, außer es wird ein anderer Wirkungsbeginnzeitpunkt angegeben. Der Kollektivvertrag hat außerdem eine Normwirkung. Das bedeutet er gilt praktisch wie ein Gesetz.

Wenn ich nun als Arbeitnehmer einen Dienstvertrag mit einem Arbeitgeber eingehe, so müssen die Bestimmungen des Kollektivvertrages mindestens eingehalten werden. Natürlich dürfen trotzdem für den Arbeitnehmer bessere Bestimmungen vereinbart werden. Wird eine Vereinbarung getroffen die eine Schlechterstellung des ARbeitgebers bedeuten würde, so kann diese gerichtlich beeinsprucht werden.

Kollektivverträge gelten jedoch nur im privaten Arbeitsbereich. Der öffentliche Dienst (Bund/Länder/Gemeinden) haben eigene gesetzliche Vorschriften die für Arbeitnehmer gelten. Auch Heimarbeiter (laut Heimarbeitergesetz) sowie Arbeiter im der Land- und Forstwirtschaft (nach dem Landarbeitergesetz) sind von den Kollektivverträgen ausgeschlossen.

Hat man die Vermutung, dass ein Dienstvertrag dem Kollektivvertrag widerspricht, so ist es zu empfehlen, dass man diesen überprüfen lässt. Da jeder Arbeitnehmer eine Pflichtmitgliedschaft bei der Arbeiterkammer hat wendet man sich in einem solchen Fall am besten an diese.

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