Wohnungskaution

| 21. Dezember 2011 | 0 Comments

Eine Kaution stellt für den Vermieter eine Sicherstellung dar, dass die Mieten auch bezahlt werden und Beschädigungen am Mietobjekt nach Beendigung des Mietverhältnisses repariert werden. Trotzdem ist es nicht so einfach, dass der Vermiete Geld einbehält. Den nicht für alles darf der Vermieter Geld fordern.

Höhe der Kaution:
Üblicherweise bezahlt man heute 3 Bruttomonatsmieten als Kaution. Diese Bruttomonatsmiete setzt sich folgendermaßen zusammen: Nettomiete + Betriebskosten (Achtung hier sind Strom und Heizung nicht gemeint) + 10% Umsatzsteuer.

Wie kann die Kaution hinterlegt werden?
Das hängt ganz vom Vermieter ab. Manche möchten die Summe in bar haben, andere aber wieder ein Sparbuch. Häufig sind Vermieter heute auch mit Bankgarantien einverstanden, da sie dann das Geld auch nicht verwalten müssen. Bei einer Bankgarantie garantiert die Bank dass diese Summe z.B. im Schadensfall bezahlt wird. Eine Bankgarantie ist natürlich nicht gratis, sondern man bezahlt eine gewisse Summe dafür im Jahr an die Bank. Dafür muss man die Kaution nicht in voller Höhe auf einmal aufbringen.

Wird das Mietverhältnis aufgelöst, so muss die Wohnung wieder an den Vermieter übergeben werden. Gewöhnliche Abnützungen dürfen vom Vermieter nicht beanstandet werden. Um zu beweisen wie die Wohnung beim Einzug ausgesehen hat, kann es sich auszahlen, wenn man beim Einzug alles mit Fotos protokolliert. Auch Zeugen können sehr nützlich sein. So kommt man nicht in Beweisnotstand beim Auszug.

Passt alles beim Auszug, so muss die Kaution samt veranlagter Zinsen wieder ausbezahlt werden.

Eingehende Suchanfragen
  • bankgarantie kaution

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Category: Mieten, Wohnen

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