Wunschkennzeichen in Österreich
Seit der Einführung der neuen Nummerntafeln am 1.1.1990 gibt es auch die Möglichkeit sich ein Wunschkennzeichen ausstellen zu lassen. Dazu gibt es auch mehrere Dinge zu beachten:
Wie ein jedes Kennzeichen beginnt auch dieses mit der Abkürzung der Zulassungsstelle. Also bei Landeshauptstädten ist das ein Buchstabe, bei allen anderen Zulassungsstellen sind das zwei.
Bsp: Wien….W, Judenburg….JU
Danach kommt das jeweilige Wappen des Bundeslandes (Bspw. Grün mit weißem Panter für die Steiermark).
Ab dann hat man freie Kreativität. Wunschkennzeichen gibt es für Motorräder und PKW. Je nach Zulassungsstelle hat man deshalb noch für 3-6 Zeichen freie Kreativität. Beachtet werden muss auch, dass die Kombination mit einem Buchstaben anfängt und mit einer Ziffer aufhört.
Natürlich wird eine jede Kombination nur einmal vergeben, weshalb bestimmte beliebte Kombinationen schon lange vergeben sind. Aber man behält das Kennzeichen nicht auf Dauer. Wird ein Fahrzeug abgemeldet und der Zulassungsbesitzer verzichtet auf die Kombination, so ist es möglich diese anzumelden. Spätestens nach 15 Jahren erlischt die Gültigkeit sowieso, es sei denn, der Zulassungsbesitzer reserviert sich das Kennzeichen weiterhin.
Man muss übrigens nicht unbedingt gleich ein Fahrzeug anmelden. Es ist auch möglich sich eine Kombination reservieren zu lassen. Auch dann ist die Reservierung 15 Jahre lang gültig.
Zuständig für Bestellungen oder Reservierungen von Wunschkennzeichen ist die Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes (Bezirksverwaltungsbehörde etc.).
Wenn man ein bereits erhaltenes Wunschkennzeichen nicht mehr haben möchte, oder man es nach der 15 Jahre Frist nicht verlängert, so erhält man ein Standardkennzeichen. Dafür ist keine neue Anmeldung durchzuführen, sondern es ist nur die Gebühr für die neuen Nummerntafeln zu bezahlen.
Für das Wunschkennzeichen fallen Kosten von derzeit fast 230€ an.