KFZ-Zulassung Österreich

| 9. Januar 2012 | 0 Comments

Um ein Fahrzeug in Österreich betreiben zu können muss man es für den Verkehr zulassen. Seit dem Jahre 1999 wurde diese Zulassung quasi privatisiert und man muss dafür seither nicht mehr zur Bezirksbehörde oder Magistrat, sondern bei den ansässigen Versicherungen. Hat die gewünschte Versicherung regional keinen Standpunkt, so muss eine andere Versicherung die Zulassung durchführen. Dabei müssen die Versicherungen einen jeden Kunden gleich behandeln.

  • Zuständigkeiten der Zulassungsstellen:
  • An- und Abmeldungen
  • Ausstellung von Probefahrtkennzeichen
  • Ausstellung von Überstellungskennzeichen
  • Durchführung von befristeten Zulassungen
  • Zuweisung eines neuen Kennzeichens bei Diebstahl oder Verlust

Nur Wunschkennzeichen und auch Diplomatenkennzeichen werden weiterhin von der jeweiligen Behörde ausgestellt.

Die Zulassungsbescheinigung (früher Zulassungsschein) wird in zweifacher Ausführung ausgestellt. Ein Teil muss mitgeführt werden (dieser ist gelb mit roter Außenseite) der zweite Teil verbleibt beim Typenschein (dieser ist gelb mit blauer Außenseite).

Notwendige Unterlagen:

  • Typenschein oder Einzelgenehmigung
  • Versicherungsbestätigung
  • Amtlicher Lichtbildausweis bzw. Vollmacht
  • Meldezettel bei einer Neuanmeldung
  • Bestätigung für die Zulassung

Bei Gebrauchtwagen zusätzlich:

  • Kaufvertrag
  • Prüfbericht

Bei Firmenwagen zusätzlich:

  • Statt einem Meldezettel den Auszug aus dem Firmenbuch

Bei einem Leasingfahrzeug zusätzlich:

  • Benützungsüberlassungserklärung

Gebühren:
Bei der KFZ-Zulassung muss mit Kosten von bis zu 170€ gerechnet werden. Bei einer Abmeldung fallen keine Kosten an.

 

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Category: Auto, Leben

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