Aufenthalt

Unter diesem Punkt werden alle möglichen Informationen zum Thema: Aufenthalt in Österreich, dargestellt. In den Artikeln werden die Punkte: Visumspflicht und -arten, Einreisebstimmungen, Gesundheitszeugnis oder die Integrationsvereinbarung behandelt. Im weiteren befindet sich eine Liste mit der Kontaktmöglichkeit mit ausländischen Botschaften und Konsulaten unter diesem Punkt.


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Schon seit einigen Jahren genießen viele Staaten in Europa die Reisefreiheit. Kein lästiges warten mehr an den Grenzen. Aber vorsichtig: Reisefreiheit bedeutet nicht, dass ich keinen Reisepass mithaben muss!
Die EU gewährt nach langen Diskussionen in den letzten Jahren, mehreren Staaten des Westbalkans nun endlich die lang geforderte Reisefreiheit ohne Visum. Aber nicht alle Staaten wurden berücksichtigt.

Asyl

Asyl ist ein vieldiskutiertes Thema. Oftmals werden Asylsuchende als Menschen hingestellt die nur nach Österreich kommen um es sich hier gutgehen zu lassen. Dabei sind Asylsuchende Menschen die aus den verschiedensten Gründen ihr Heimatland verlassen mussten weil sie dort verfolgt oder bedroht worden sind. Die Politik versucht aber leider mit dem Thema Asyl und dem polemischen Umgang mit dem Thema politisches Kapital zu schlagen. Das Wissen rund um Asyl ist oft sehr beschränkt. Deshalb versuchen wir in diesem Artikel ein paar grundsätzliche Dinge rund um das Thema Asyl zu erläutern.

Die Grundversorgung

Seit 2004 gibt es zwischen dem Bund und den Ländern eine Vereinbarung über eine Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde in Österreich. Zuständig für diese Grundversorgung ist das jeweilige Bundesland. Durch die Grundversorgung soll sichergestellt werden, dass Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und auch nicht abschiebbare Menschen aus anderen Ländern während der Dauer ihrer hilf- und Schutzbedürftigkeit versorgt werden.
Dieses völkerrechtliche Übereinkommen enthält Bestimmungen darüber, wie bestimmt wird, welches EU-Mitgliedsland für die Prüfung von Asylanträgen zuständig ist. Es trat im Jahre 1997 in Kraft und wurde mittlerweile durch die Dublin-II Verordnung ersetzt.
In Österreich einen Asylantrag zu stellen ist gar nicht so einfach, da wir ja Mitglied der EU sind und von lauter sicheren Staaten umgeben sind.

Was ist Asyl?

Asyl ist ein heute in den Medien und von der Politik viel zitierter Begriff der in seiner Geschichte einer großen Wandlung durchlebt hat. Ursprünglich wurde darunter Orte verstanden in denen z.B. Wanderer, Flüchtlinge oder auch Pilger Zuflucht fanden. Oft waren diese Orte christlicher Natur wie Klöster usw. Als Asyl wurden auch Orte bezeichnet in denen Menschen untergebracht wurden die mit dem Leben nicht mehr alleine zurecht kamen wie: Alte, Kranke, Waisen usw.
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt, der den Balkanstaaten Serbien, Montenegro und Mazedonien Visafreiheit ab dem 1. Jänner 2010 geben soll.

Abschiebung

Unter einer Abschiebung versteht man die zwangsweise Durchführung der Ausweisung oder die Durchsetzung eines Aufenthaltsverbotes. Damit eine Abschiebung durchgeführt werden kann, muss es eine durchsetzbare Ausweisung oder Aufenthaltsverbot geben. Gerechtfertigt ist diese zwangsweise Vollstreckung auch nur wenn:

Schubhaft

Um sicherzustellen, dass eine Ausweisung oder ein Aufenthaltsverbot durchgeführt werden kann, ist es behördlich zulässig eine Schubhaft zu verhängen. Es ist zwar keine Strafhaft, man wird jedoch für die Dauer der Ausweisung meist in einem Polizeigefangenenhaus in Verwahrsam genommen.
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