Die Höhe des Mietpreises

| 21. Dezember 2011 | 0 Comments

Wenn die Wohnung dem Mietrechtsgesetz unterliegt, so darf der Vermieter nicht einen jeden beliebigen Preis verlangen sondern ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, auf die wir in diesem Artikel eingehen.

Einer der wichtigsten Kriterien, für die Bestimmung des Mietpreises, ist die Ausstattungskategorie. Von dieser hängt der Preis pro Quadratmeter ab, den der Vermieter für die Wohnung verlangen darf.

Das Mietrechtsgesetz unterscheidet hier, im § 15, in vier Kategorien. Je nach Kategorie der Wohnung, darf der Vermieter den Quadratmeterpreis festlegen. Deshalb Vorsicht: Nicht immer stimmen die angegebenen im Mietvertrag der Realität. Es empfiehlt sich hier sicherlich, dass man sich hier auskennt, damit der Vermieter keinen zu hohen Preis verlangen kann. Ein wichtiges Kriterium sind z.B. die angegebenen Quadratmeter. Besser ist es nicht darauf zu vertrauen was im Mietvertrag steht. Besser nachmessen und nicht gleich dem Vermieter vertrauen.

Die gesetzlich festgelegten Kategorien sind:

  • Kategorie A
  • Kategorie B
  • Kategorie C
  • Kategorie D

Ausschlaggebend für den Mietpreis ist jedoch nicht der Quadratmeterpreis alleine. In den Mietzins werden auch folgende Dinge mit eingerechnet:

  • Größe
  • Lage
  • Ausstattungsmerkmale
  • Erhaltungszustand

Da das ganze sehr undurchsichtig ist hat der Gesetzgeber die Vergleichsmiete eingeführt. Diese sagt aus, wie hoch die Miete bei vergleichbaren Mietobjekten ist. Alleine wird man damit schwer zurechtkommen. Im Zweifelsfall wird man deshalb bei Streitigkeiten über die Höhe der Miete einen Sachverständigen benötigen oder man wendet sich an eine Schlichtungsstelle.

Was kann noch an Kosten anfallen?

  • Stellplatz für das Auto: ist selten beim Mietpreis dabei und muss normalerweise extra bezahlt werden. Besonders in einer Stadt jedoch sehr zum empfehlen.
  • Heizkosten: Manche Miethäuser haben zentrale Heizungsanlagen. In so einem Fall werden die Heizkosten anteilig auf die Vermieter aufgeteilt. So eine Heizungsvariante ist meist die teurere, da sich hier kaum wer um die Heizkosten kümmert und einfach alles so warm wie möglich heizt.
  • Umsatzsteuer: Auch bei einer Miete ist eine Umsatzsteuer von 10% zu bezahlen.

Ein weiterer Punkt, der große Kosten verursachen kann, sind die Betriebskosten. Folgende Positionen können hier anfallen:

  • Rauchfangkehrer
  • Wasserversorgung
  • Hausbeleuchtung (Gang, Stiegenhaus, Keller)
  • Hausbetreuung
  • Versicherungen für das Haus
  • Müllentsorgung
  • Verwaltungskosten
  • öffentliche Abgaben und andere Betriebskosten

Wer sich nicht sicher ist, ob alle Bewirtschaftungskosten gerechtfertigt sind, lässt sich seinen Mietvertrag auch von einer Mietrechtsberatung, Schlichtungsstelle oder von einem Bezirksgericht ansehen.

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Category: Mieten, Wohnen

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