Die Wahl des Nationalrats

| 9. Januar 2012 | 0 Comments

Der Nationalrat ist eine von beiden Kammern des österreichischen Parlaments. Im Gegensatz zum Bundesrat, der für Interessen der Länder eingerichtet ist, ist der Nationalrat für die Interessen des Bundes zuständig. Realpolitisch gesehen hat der Bundesrat sowieso kaum Einflussmöglichkeiten auf die Gesetzgebung, was den Nationalrat zum wichtigsten Akteur in der Gesetzgebung auf Bundesebene macht.

Im Nationalrat sind gesamt 183 Abgeordnete vertreten. Um diese zu ermitteln ist das österreichische Bundesgebiet in 9 Landeswahlkreise und 43 Regionalwahlkreise eingeteilt.

Die Legislaturperiode dauert seit der Wahl 2008 fünf Jahre. Davor dauerte eine Legislaturperiode vier Jahre. Sie dauert aber nicht zwingend so lange. Durch einen Gesetzesbeschluss des Nationalrates mit einfacher Mehrheit kann der Nationalrat sich vorzeitig auflösen. Das kam in der Geschichte des Nationalrates schon sehr häufig vor.

Aktiv wahlberechtigt sind bei diesen Wahlen alle österreichischen Staatsbürger die das 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben.
Passiv wahlberechtigt sind alle die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.

AuslandsösterreicherInnen sowie Personen die sich im Ausland aufhalten dürfen mittels Wahlkarte und Briefwahl an diesen Wahlen teilnehmen. Diese Art des Wählens ist auch österreichweit vorgesehen.

Ansonsten gelten wie bei allen anderen Wahlen die Wahlprinzipien.

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Category: Leben, Wahlrecht

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