Kündigungschutz beim Mietvertrag

| 21. Dezember 2011 | 0 Comments

Unterliegt das Mietobjekt ganz oder teilweise dem Mietrechtsgesetz, so ist damit auch ein Kündigungsschutz gegeben. Dieser gewährleistet es, dass der Vermieter nicht so einfach ein Mietverhältnis auflösen kann. So etwas darf nur gemacht werden, wenn dazu ein gesetzlicher Kündigungsgrund vorliegt. Welche das sind ist im folgenden Artikel näher beschrieben:

Natürlich kann es auch sein das von der Kündigung eines Mietverhältnisses nicht nur der Hauptmieter betroffen ist, sondern auch der Untermieter. Aber wie sieht es mit dessen Rechten aus? Und was passiert wenn der Hauptmieter sein Mietverhältnis kündigt oder es automatisch endet? Mehr dazu führen wir im folgenden Artikel aus:

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Category: Mieten, Wohnen

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