Rechtsschutz im Verwaltungsstrafrecht

| 4. Januar 2012 | 0 Comments

Es kann ja sei, dass man eine Strafe als nicht gerechtfertigt ansieht. In einem solchen Fall kann bei Berufung gegen einen Strafbescheid erheben. Dafür sind zwei Instanzen vorgesehen:

Beide Institutionen sind die Spitze der österreichischen Gerichtsbarkeit. Das heißt auch, dass ihre Entscheidungen letztgültig sind. In den letzten Jahren gab es darüber viele Diskussionen im Zusammenhang mit den zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten. Auch hier wurde ein einfacher Strafbescheid angefochten. Das hat dazu geführt, dass Teile des österreichischen Volksgruppengesetzes aufgehoben wurden. Der Strafbescheid musste übrigens trotzdem bezahlt werden. Über die Rechtsmäßigkeit des Urteiles wird seitdem jedoch viel diskutiert und von manchen Seiten wird die Entscheidung als falsch angesehen. Diese Behauptung kann man jedoch leicht widerlegen. In einem Rechtsstaat muss es nun einmal eine Institution geben die letztgültige Entscheidungen treffen. Ob man damit einverstanden ist oder sie als richtig empfindet ist nebensächlich.

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Category: Leben, Recht

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