Antrag auf einen Personalausweis

| 10. Januar 2012 | 1 Comment

Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig und muss danach neu ausgestellt werden. Aber auch nachträgliche Eintragungen oder Änderungen sind nicht möglich, was eine Neuausstellung notwendig macht. Hier sind alle Gründe aufgelistet, weswegen eine Neuausstellung notwendig sein kann:

  • Eine Namensänderung wurde durchgeführt (beispielsweise durch Heirat)
  • Der Personalausweis ist abgelaufen (Gültigkeit des Ausweises in Österreich ist zehn Jahre)
  • Ich möchte einen akademischen Grad (beispielsweise Magister) oder eine Standesbezeichnung (beispielsweise Ingenieur) eintragen lassen.
  • Der Personalausweis wurde gestohlen oder ich habe ihn verloren. Achtung: hier ist auch eine amtliche Verlustanzeige notwendig!
  • Oder, ganz simpel, ich hatte noch keinen Personalausweis und möchte einen ausgestellt bekommen.

Prinzipiell ist natürlich zunächst einmal die österreichische Staatsbürgerschaft notwendig, damit ich einen Personalausweis bekomme. Zuständig für die Ausstellung sind:

  • Die Bezirkshauptmannschaften. Ausnahmen: in Leoben und in Schwechat ist es das Gemeindeamt.
  • In Städten mit eigenem Statut der Magistrat.
  • In Wien: die jeweiligen Magistratischen Bezirksämter.

Um mir einen Personalausweis ausstellen zu lassen, muss ich nicht mehr zu meinem Wohnsitz Amt gehen. Der Antrag wird auch von einer jeden anderen Passbehörde entgegengenommen.

Der Antrag auf einen Personalausweis muss persönlich erfolgen. Da der Ausweis von der Staatsdruckerei hergestellt wird, bekommt man ihn per Post innerhalb von (in der Regel) fünf Tagen zugesendet.

Folgende Unterlagen sind notwendig:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (oder Zeuge der Identität)
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate) das den Passbildkriterien entspricht
  • Bei Ehe die Heiratsurkunde
  • Bei vorhandenen akademischen Grad oder Standesbezeichnung einen Nachweis darüber

Hat man schon einen Personalausweis besessen, oder hat man einen Reisepass so kann auch dieser zusammen mit der Geburtsurkunde sowie einem aktuellen Passbild alleine vorgelegt werden, wenn sich sonst keine Standeskriterien verändert haben. Eventuell können von der Passbehörde auch noch andere Dokumente verlangt werden.

Achtung: Wurde der Personalausweis gestohlen, so ist eine Diebstahlsanzeige zusätzlich vorzulegen. Falls man den Personalausweis nur verloren hat reicht eine mündliche Zusicherung des Verlustes vor der jeweiligen Passbehörde.

Eingehende Suchanfragen
  • personalausweis für ausländer

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Category: Identitätsausweise, Leben

Comments (1)

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  1. Bozidar Lukic sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Ich hätte gerne eine Frage wie funktioniert eine Personalausweis zum bekommen ohne Stadtbürgerschaft Nachweis
    Mit freundlichen grüßen
    Herr Bozidar lukic

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