Bestimmungen des Mutterschutzes

| 4. Januar 2012 | 0 Comments

Eine Frau die von ihrer Schwangerschaft erfährt ist verpflichtet diese umgehend auch ihrem Arbeitgeber mitzuteilen. Sobald dieser davon in Kenntnis gesetzt wurde gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes.

Allgemein gelten die Bestimmungen für: Arbeiterinnen, Angestellte sowie Lehrlinge. In weiteren Bereichen gelten auch die Bestimmungen, jedoch mit Abweichungen oder es gibt (z.B. in der Land- und Forstwirtschaft) eigene gesetzliche Bestimmungen.
Achtung: Mutterschutz gilt nicht für selbstständig erwerbstätige Frauen!

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerin haben bestimmte Pflichten im Zusammenhang mit der Schwangerschaft:

  • Die Arbeitnehmerin muss dem Arbeitgeber von ihrer Schwangerschaft sowie dem voraussichtlichen Geburtstermin umgehend in Kenntnis setzen nachdem diese von der Schwangerschaft weiß. Dazu ist auch eine Bestätigung des Arztes vorzulegen, wenn dies vom Arbeitgeber gewünscht wird.
    Spätestens 4 Wochen vor Beginn der Schutzfrist (8 Wochen vor und nach der Geburt; 12 Wochen nach der Geburt bei Mehrlings- sowie Frühgeburten. In dieser Zeit dürfen Arbeitnehmerinnen nicht beschäftigt werden) muss der Arbeitgeber darauf aufmerksam gemacht werden. Wurde die Schwangerschaft vorzeitig beendet muss der Arbeitgeber auch darauf hingewiesen werden.
  • Der Arbeitgeber muss eine Schwangerschaft dem Arbeitsinspektorat mitteilen. Das erfolgt durch die Bekanntgabe des Namens der werdenden Mutter, ihrem Alter, ihrer Tätigkeit, ihrem Arbeitsplatz sowie dem voraussichtlichen Geburtstermin. Eine Kopie dieser Meldung muss er der werdenden Mutter übergeben.
    Weiters ist der Betriebsarzt (wenn es einen solchen gibt) über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. Der Arbeitnehmerin ist schließlich noch eine Arbeits- und Entgeldbestätigung für den Bezug des Wochengeldes zu geben.

Während der Schwangerschaft sowie bis zu 4 Monate nach den Entbindung oder 4 Wochen nach Auslaufen der Elternkarenz gilt für die (werdende) Mutter ein Kündigungsschutz. Ein Arbeitsverhältnis kann hier nur unter bestimmten Voraussetzungen und der Einhaltung von formalen Kriterien aufgelöst werden.

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Category: Geburt & Schwangerschaft, Leben

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