Grunderwerb durch AusländerInnen
Der Erwerb einer Liegenschaft durch Ausländer ist in Österreich an Auflagen gebunden und wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Ausgenommen vom Genehmigungsverfahren sind nur EU und EWR BürgerInnen, da diese österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind. Da das Verfahren wie gesagt vom jeweiligen Budnesland gestaltet wird, haben wir hier nur ein paar generelle Informationen zum Erwerb von Liegenschaften durch AusländerInnen zusammengefasst:
- Allgemeine
- Bestimmungen zum Grunderwerb für AusländerInnen in Österreich
- Voraussetzungen für den Grunderwerb durch AusländerInnen
- Erforderliche Unterlagen für den Grunderwerb durch AusländerInnen
Ansonsten gilt, dass man sich früh genug an eine zuständige Behörde wenden sollte, damit dem geplanten Kauf der Liegenschaft auch nichts im Wege steht.
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