Voraussetzungen für den Grunderwerb durch AusländerInnen

| 19. Dezember 2011 | 0 Comments

Was alles notwendig ist, um eine Genehmigung zu erhalten, erfährt man von der zuständigen Grundverkehrsbehörde. Dort erfährt man auch wo man den Antrag einbringen muss. Das kann sowohl bei der Grundverkehrsbehörde als auch in der jeweiligen Gemeinde sein.

Eine ganz prinzipielle Voraussetzung um eine Genehmigung zu bekommen ist, dass in diesem Rechtsgeschäft ein kulturelles,soz iales oder auch volkwirtschaftliches Interesse besteht. Außerdem dürfen dem keine staatspolitischen Interessen entgegenstehen.

Ein kulturelles Interesse besteht, wenn der/die potenzielle Käufer beispielsweise einen kulturellen Nutzen für das Land bringt, weil er/sie Künstler ist.

Ein soziales Interesse besteht beispielsweise, wenn der/die Antragsteller ein persönliches Wohnbedürfnis erfüllen möchte. Auch versteht man darunter eine letztwillige Verfügung oder Schenkung durch nahe Angehörige zugunsten des Antragstellers.

Ein volkswirtschaftliches Interesse kann bestehen, wenn auf der Liegenschaft beispielsweise ein Betrieb angesiedelt werden soll.

Damit durch den Kauf keine staatspolitischen Interessen verletzt werden muss vor der Genehmigung durch die Behörde eine Stellungnahme von der Sicherheitsdirektion des Landes, manchmal auch vom Militärkommando, eingeholt werden.

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Category: Kaufen, Wohnen

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