Hauptwohnsitzbestätigung für Obdachlose

| 4. Januar 2012 | 0 Comments

Auch Obdachlose haben ein Anrecht auf eine Hauptwohnsitzbestätigung. Das ist eine Tatsache die sehr oft garn nicht gekannt wird. Wie das Ganze genau funktioniert erklären wir in diesem Artikel.

Gesetzliche Grundlage:
Grundlage für die Hauptwohnsitzbestätigung für Obdachlose ist das Bundesgesetz über das polizeiliche Meldewesen. Ganz konkret wird das Ganze im §19a näher ausgeführt.

Wann wird eine Hauptwohnsitzbestätigung ausgestellt?
Wenn ein Obdachloser glaubhaft machen kann das er den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen in der betroffenen Gemeinde hat so muss die Meldebehörde (Gemeindeamt, der Magistrat oder das Magistratische Bezirksamt) dem Obdachlosen auch Hauptwohnsitzbestätigung
geben. Ein zweites Kriterium ist jedoch, dass er eine Stelle bezeichnet (Kontaktstelle) die er regelmäßig aufsucht.

Warum ist die Kontaktstelle wichtig?
Diese Kontaktstelle dient im Sinne des Zustellgesetzes als Abgabestelle. Der Obdachlose muss jedoch dafür die Zustimmung des Verfügungsberechtigten der Kontaktstelle nachweisen. Damit der Obdachlose auch Postzustellungen erhalten kann ist so eine Kontaktstelle sehr wichtig.

Wann erlischt die Hauptwohnsitzbestätigung?
Die Hauptwohnsitzbestätigung kann aus zwei Gründen ungültig werden: Entweder wird der Obdachlose bei einem Wohnsitz angemeldet oder er verlegt seinen Lebensmittelpunkt und bekommt von einer neuen Meldebehörde eine Hauptwohnsitzbestätigung ausgestellt.

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Category: Leben, Meldewesen

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