Import eines Fahrzeuges aus einem Drittland

| 10. Januar 2012 | 0 Comments

Im Gegensatz zu einem Autokauf im EU-Ausland ist der Kauf in einem Drittland um einiges schwieriger und man hat viel mehr zu beachten.

Zollbestimmungen:
Es ist ratsam, sich schon vor dem Kauf über die jeweiligen Zollbestimmungen, die es mit diesem Land gibt, zu informieren. Es gibt nämlich auch viele Präferenzbestimmungen, aufgrund derer der Import Zollfrei oder zumindest Zollbegünstigt stattfinden kann. Informationen dafür bekommt man beim Zollamt.

Wer ein Fahrzeug aus einem Drittland einführt muss eine „Einfuhrumsatzsteuer“ bezahlen. Bei einem Kauf im EU-Ausland entfällt diese ja.

Auch bei einem Kauf im EU-Ausland sind eine Reihe von verschiedenen Papieren notwendig, die man vom ausländischen Händler bekommen muss. Das sind:

  • Ein Kaufvertrag und, oder
  • Eine Rechnung,
  • Eine Ausfuhrerklärung (mit dieser kann man eine eventuell bezahlte Mehrwertsteuer zurückbekommen, wenn sie vom Zollamt bestätigt ist)
  • Eventuell einen vom Zoll bestätigten Präferenznachweis (auch damit sind gegebenenfalls Zollbegünstigungen möglich)

Wie bei einem Kauf im EU-Ausland, sollte man sich auch beim Kauf eines Fahrzeuges in einem Drittland die Echtheit einer Unterschrift von einem Notar oder auch bei Gericht bestätigen lassen.

Die Überstellung kann auch wieder auf verschiedene Weise erfolgen. Wer das Fahrzeug selbst fahren möchte, der benötigt aus dem jeweiligen Land ein Exportkennzeichen. Ansonsten kann man auch hier wieder das Fahrzeug per Schiff, Bahn und dergleichen überstellen lassen.

Bei der Einfuhr selbst sind dann viele Zollformalitäten zu erledigen. An der ausländischen Grenze muss man sich die Ausfuhrgenehmigung bestätigen lassen. Dazu muss der Kaufvertrag und/oder die Rechnung vorgelegt werden. Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde, oder die Zollbeamten dem Kaufpreis keinen Glauben schenken, so muss von österreichischen Zollbeamten ein Schätzgutachten vorgelegt werden. Auch an der EU-Außengrenze muss ein Kaufvertrag und/oder die Rechnung vorgelegt werden. Im Weiteren muss die Einfuhr angemeldet werden, der Zoll sowie die Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden. Das alles muss man sich bestätigen lassen. Wenn man das Fahrzeug aus einem Drittland einführt, dass nicht direkt an Österreich angrenzt (also ein jedes Land außer die Schweiz und Liechtenstein) muss ein Versandschein ausgestellt werden.

In Österreich selbst hat man mit den gleichen Wegen zu rechnen, wie bei einer Einfuhr aus dem EU-Ausland: Typisierung und die Bezahlung der NOVA. Wenn das alles erledigt ist kann das Fahrzeug zugelassen werden.

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  • exportkennzeichen österreich

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Category: Auto, Leben

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