Schlichtungsstellen

| 21. Dezember 2011 | 0 Comments

Prinzipiell zuständig für Probleme bei Mietverhältnissen sind die Bezirksgerichte. Hierher kann man sich wenden wenn man denkt, dass man z.B. einen zu hohen Mietzins zahlt oder wenn man glaubt, dass die Betriebskosten nicht ordnungsgemäß abgerechnet werden. Damit die Bezirksgerichte mit solchen Angelegenheiten nicht überlastet sind haben mehrere Städte in Österreich eigene Schlichtungsstellen eingerichtet. In folgenden Städten gibt es solche Einrichtungen:

  • Graz
  • Innsbruck
  • Klagenfurt
  • Leoben
  • Linz
  • Neunkirchen
  • Mürzzuschlag
  • St. Pölten
  • Salzburg
  • Stockerau
  • Wien

Wer sich an eine Schlichtungsstelle wendet hat mit keinen Kosten zu rechnen. Kommt die Schlichtungsstelle zu einer Entscheidung so sind diese gleich rechtswirksam wie die von einem Gericht. Wie das ganze konkret abläuft erfährt man bei der jeweiligen Schlichtungsstelle.

Bevor man jedoch überhaupt zu einem Bezirksgericht oder einer Schlichtungsstelle geht, sollte man sich eventuell bei einer Mietrechtsorganisation beraten lassen. Diese können schon sehr viel im Vorfeld abklären und sind auch bei der Antragsstellung selbst hilfreich. Eine Mitgliedschaft bei einer solchen Organisation ist zwar kostenpflichtig, aber man kann sehr viele Serviceeinrichtungen in Anspruch nehmen und ist in Mietangelegenheiten immer gut beraten.

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Category: Mieten, Wohnen

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