Unionsbürgerschaft

| 23. Dezember 2011 | 0 Comments

Seit dem Vertrag von Maastricht besitzt auch jeder Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen union die Unionsbürgerschaft. Diese ergänzt nur die nationale Staatsbürgerschaft und ersetzt diese nicht.

Wichtig bei der Unionsbürgerschaft ist das Verbot der Diskriminierung!
Personen mit der Unionsbürgerschaft haben, wenn sie dort ihren festen Wohnsitz haben, in Mitgliedstaaten der EU:

  • das Wahlrecht auf kummunaler Ebene,
  • das Wahlrecht
  • zum Europäischen Parlament
  • genießen diplomatischen und konsularischen Schutz in Ländern, wo das eigene Land nicht vertreten ist
  • haben ein Petitions sowie Beschwerderecht.

Die wichtigsten Rechte, die einem durch die Unionsbürgerschaft zu Teil wird, sind die Rechte, sich in jedem Mitgliedsland der EU niederlassen zu dürfen und dort einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu könnnen. Die Erwerbstätigkeit ist jedoch für Mitglieder der neuen EU Mitglieder noch nicht voll gegeben.

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