Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung

| 23. Dezember 2011 | 0 Comments

Grundsätzlich wird in Österreich die Staatsbürgerschaft durch die Abstammung vergeben. Der Erwerb durch Verleihung ist jedoch auch möglich.

  • Für Kinder, die ab dem 1.9.1983 geboren sind gilt, dass sie automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben, wenn sie ehelich geboren sind und wenn zu diesem Zeitpunkt ein Elternteil die österr. Staatsbürgerschaft besitzt.
  • Wird das Kind unehelich geboren, so bekommt es automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft wenn die Mutter die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. In diesem Fall wird weder auf den Geburtsort, noch auf die Staatsbürgerschaft des Vaters Rücksicht genommen.
  • Für den Fall, dass die Eltern verheiratet sind und unterschiedliche Staatsbürgerschaften haben, und der Elternteil mit der Nichtösterreichischen Staatsbürgerschaft kommt aus einem Land das ebenfalls nach dem Abstammungsprinzip vorgeht, bekommt das Kind eine Doppelstaatsbürgerschaft. Nach österreichischem Recht muss sich das Kind später wenn es erwachsen ist nicht für eine Staatsbürgerschaft entscheiden.
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Category: Staatsbürgerschaft

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