Wahlgrundsätze bei österreichischen Wahlen

| 4. Januar 2012 | 0 Comments

Die österreichischen Wahlen werden nach Wahlgrundsätzen abgehalten, die garantieren sollen, dass alle Wahlen fair und demokratisch abgehalten werden.

Diese Grundsätze sind:
a.) Allgemeines Wahlrecht
b.) Freies Wahlrecht
c.) Geheimes Wahlrecht
d.) Gleiches Wahlrecht
e.) Persönliches Wahlrecht
f.) Unmittelbares Wahlrecht

Zu a.)
Alle österreichischen Staatsbürger haben das Recht bei den Wahlen die Vertretungskörper zu wählen. Das erfolgt bei Bundespräsidenten-, Nationalrats-, Landtags-, Gemeinderats-, Bürgermeister- und Europaparlamentswahlen. Wer EU-Bürger mit Hauptwohnsitz Österreich ist, darf bei den Gemeinderats- und Europawahlen teilnehmen.

Zu b.)
Jeder darf und muss seine Stimme frei von Zwängen und unbeeinflusst abgeben. Auch die Parteien dürfen durch die Wahlgesetzgebung nicht benachteiligt werden.

Zu c.)
Wenn und was ich wähle ist meine eigene Entscheidung die niemanden etwas angeht. Deshalb sind Wahlen so abzuhalten, dass man seine Wahl unbeobachtet und nicht nachvollziehbar treffen kann. Deshalb sind Vorkehrungen wie: Wahlzelle, Wahlurne, Wahlkuvert usw. zu treffen.

Zu d.)
Das bedeutet, dass jeder Wähler eine Stimme hat. Keine Stimme ist mehr wert.

Zu e.)
Die Stimme muss persönlich abgegeben werden. Man darf sich nicht vertreten lassen. Einzige Ausnahme gibt es bei Personen denen es durch Körper- oder Sinnesbeeinträchtigungen nicht möglich ist alleine die Stimme abzugeben. Diese dürfen sich von einer Person ihrer Wahl unterstützen lassen. Für sehbehinderte Personen gibt es eigene Blindenschablonen, die es sehbehinderten Personen ermöglichen ohne Hilfe die Wahl zu treffen.

Zu f.)
Die Vertretungskörper werden durch die abgegebenen Stimmen direkt gewählt (in anderen Ländern werden z.B. auch Personen gewählt, die dann die Vertretungskörper wählen).

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Category: Leben, Wahlrecht

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