Auflösung des Arbeitsverhältnisses

| 22. Dezember 2011 | 0 Comments

Es gibt ja die verschiedensten Grüne warum man ein Arbeitsverhältnis lösen möchte. Vielleicht hat der Arbeitnehmer ein besseres Angebot einer anderen Firma oder vielleicht möchte er sich beruflich neu orientieren oder sich weiterbilden. Der Arbeitgeber möchte es vielleicht lösen weil der Arbeitnehmer nicht in das Unternehmen passt oder er die Arbeitsleistung nicht bringt. Folgende Möglichkeiten sind prinzipiell gegeben um ein Arbeitsverhältnis zu lösen:

  • Kündigung
  • Entlassung
  • Unterschied Kündigung und Entlassung
  • Einvernehmliche Auflösung
  • Auflösung während der Probezeit
  • Austritt aus dem Arbeitsverhältnis
  • Tod des Arbeitnehmers
  • Zeitablauf bei einem befristeten Arbeitsverhältnis

All diese Möglichkeiten sind mit den verschiedensten Vor- und Nachteilen für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber verbunden. Deshalb sollte man sich ganz genau überlegen auf welche Möglichkeit man sich einlässt. Hat man das Arbeitsverhältnis gelöst, so besteht ganz allgemein ein Anspruch auf Abfertigung sowie auf die Arbeitspapiere.

Wurde ein Arbeitsverhältnis gelöst und man beginnt nicht gleich anschließend ein neues, so muss man sich beim Arbeitsmarktservice als arbeitsuchend melden, wenn ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Das ist natürlich auch wegen der Krankenversicherung wichtig, die über das AMS abgewickelt wird. Aber auch wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht kann es nicht schaden, wenn man sich als arbeitsuchend meldet.

Eingehende Suchanfragen
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Category: Arbeiten

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