Der echte Dienstvertrag

| 22. Dezember 2011 | 0 Comments

Bei einem echten Dienstvertrag begibt man sich in Abhängigkeit um Arbeit zu verrichten in wirtschaftlicher und persönlicher Weise. Wichtig ist, dass diese Tätigkeit freiwillig geschehen muss. Trifft das zu, so leigt ein echter Dienstvertrag vor. die persönliche Abhängigkeit sieht so aus, dass man

  • an Weisungen gebunden ist
  • die Arbeit persönlich verrichten muss
  • sich in den Betrieb und dessen Organisation einordnen muss sowie
  • dass man die Vorschriften des Betriebes oder der Organisation befolgen muss.

Wirtschaftlich ist man in soweit abhängig, dass man die Arbeitsmittel vom jeweiligen Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommen muss.

Zu beachten ist immer, dass der Inahalt ausschlaggebend ist, ob ein echter, oder ein freier Dienstvertrag vorliegt. Die Überschrift ist egal. Im Zweifelsfall, wenn man glaubt einen echten Dienstvertrag zu haben, obwohl er als freier bezeichnet wird, sollte man diesen überprüfen lassen.

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Category: Arbeiten

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