Der freie Dienstvertrag

| 22. Dezember 2011 | 0 Comments

Bei einem freien Dienstvertrag ist man auf bestimmte oder unbestimmte Zeit dazu verpflichtet, gegen ein gewisses Entgeld, das vereinbart wird, eine Dienstleistung zu vollbringen. Dabei ist wichtig, dass hier grundsätzlich die Betriebsmittel vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden müssen.

Was ist der Unterschied zum echten Dienstvertrag?
Die Arbeitszeit, disziplinäre Unterstellung sowie Arbeitsweise ist viel freier gestaltet. Auf jeden Fall muss man auch vom Dienstgeber bei der jeweilig zuständigen Gebietskrankenkasse angemeldet werden. Ist man unter der Geringfügigkeitsgrenze, die derzeit bei knapp 350€ liegt, so ist man aber nur unfallversichert. Ist man darüber, so muss man auch sämtliche anderen Sozialversicherungen bezahlen.

Der freier Dienstvertrag ist jedoch mit vielen Nachteilen verbunden. So sind für Personen mit freiem Dienstvertrag viele arbeitsrechtliche Schutzgesetze nicht in Geltung. Auch die im Kollktivvertrag festgelegten Mindestlöhne müssen nicht bezahlt werden. Deswegen versuchen viele Dienstgeber, Arbeitsverhältnisse die wie echte Dienstverträge ausgestaltet sind als freie Dienstverträge zu bezeichnen. Es zählt aber immer der Inhalt! Deswegen sollte man im Zweifelsfall freie Dienstverträge auf alle Fälle überprüfen lassen.

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Category: Arbeiten

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