Die Ferialpraxis

| 22. Dezember 2011 | 0 Comments

Viele Jugendliche machen während ihrer Schulzeit oder während des Studiums eine Ferialpraxis. Was das genau ist erklären wir in diesem Artikel.

Altersgrenze
Für Ferialpraktika gilt natürlich eine Altersgrenze. Jugendliche müssen prinzipiell folgende beiden Kriterien erfüllen, damit sie ein Ferialpraktikum machen dürfen:

  • Vollendung des 15. Lebensjahres
  • Vollendung der allgemeinen Schulpflicht

Die Schulpflicht endet mit der Vollendung der neunten Schulstufe. Mit Beginn der Ferien gelten alle Minderjährigen auch als Jugendliche und dürfen einer Ferialarbeit nachgehen.

Darunter dürfen nur einer Beschäftigung nachgehen wenn:

  • sie ein Lehrverhältnis eingehen
  • sie ein Pflichtpraktikum laut Schulorganisationsgesetz machen
  • sie Unterricht nachholen, den sie während des Schuljahres versäumt haben und wenn
  • sie ein Ausbildungsverhältnis in der integrativen Berufsausbildung absolvieren.

Beschäftigungsformen
Grundsätzlich können drei Beschäftigungsverhältnisse unterschieden werden. Je nachdem, wie und warum ein Jugendlicher eine Ferialpraxis/Ferialarbeit macht, kommt eine dieser möglichen Beschäftigungsformen zur Anwendung. Das sind:

  • Ferialpraktikanten
  • Ferialarbeiter/Ferialangestellte
  • Volontäre

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Category: Arbeiten

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