Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften in Österreich

| 9. Januar 2012 | 0 Comments

Die Anerkennung der gesetzlichen Kirchen und Religionsgemeinschaften geht auf das Staatsgrundgesetz zurück, das am 21.12.1867 beschlossen wurde. Durch das Staatsgrundgesetz wurden einer jeder Kirche und Religionsgemeinschaft bestimmte Rechte eingeräumt. Die Anerkennung selbst erfolgt für jede Religionsgemeinschaft per Gesetz. Derzeit gibt es 14 anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften in Österreich. Folgende Rechte genießen diese:

  • Die inneren Angelegenheiten werden selbst verwaltet
  • Konfessionelle Privatschulen dürfen errichtet werden.
  • An öffentlichen Schulen darf Religionsunterricht erteilt werden.
  • Das Ausschließlichkeitsrecht ist garantiert (das heißt, dass der Name geschützt ist und das beispielsweise die Mitglieder exklusiv von dieser Religion betreut werden).
  • Das Recht auf öffentliche Religionsausübung.

Besonders das Ausschließlichkeitsrecht hat schon öfters zu Problemen geführt. Manche Religionen sind ja in sich sehr zersplittert. So gibt es muslimische und jüdische Gruppen, die sich durch die staatlich anerkannte Glaubensgemeinschaft nicht richtig vertreten fühlen.

Anerkannte Religionsgemeinschaften haben einen besonderen Schutz was die Herabwürdigung von ihren religiösen Lehren oder auch die Störung der Religionsausübung betrifft. Auch sämtliche für die Religionsausübung vorgesehenen Räumlichkeiten genießen einen besonderen gesetzlichen strafrechtlichen Schutz.

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Category: Leben, Religion

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