Gestzliche Regelung des Hauptwohnsitzes

| 4. Januar 2012 | 0 Comments

Der Hauptwohnsitz wird aufgrund folgender Kriterien definiert:

Wo befindet sich mein Arbeitsplatz oder der wo befindet sich meine Ausbildungsstätte?

  • Wie lange halte ich mich am jeweiligen Wohnort im Jahr durchschnittlich auf?
  • Wo wohnen meine übrigen Familienmitglieder? Das ist vor allem dann wichtig wenn die weiteren Familienmitglieder noch minderjährig sind.
  • Übe ich irgendwo eine Funktion für eine öffentliche oder private Körperschaft aus?

Warum ist die Angabe des Hauptwohnsitzes auch für mich persönlich und nicht nur für die Gemeinden aufgrund des Finanzausgleiches wichtig?

  • Dort erfolg die Eintragung in die Bundeswählerevidenz. Deshalb bin ich dort auch bei jeder Wahl (Bundes- und EU-Wahlen, Gemeinderatswahlen sowie Landtagswahlen). Achtung: teilweise ist in den Bundesländern das Wahlrecht auch für Leute mit Nebenwohnsitz auf kommunaler und Landesebene möglich.
  • Dort wird meine KFZ-Zulassung durchgeführt. Das heißt: dorthin bekomme ich auch etwaige Strafbescheide.
  • Wenn ich um Sozialhilfe ansuche ist die jeweilige Hauptwohnsitzwohngemeinde zuständig.
  • waffenrechtliche Urkunden usw. werden am Hauptwohnsitz ausgestellt.

Rechtliche Grundlage:
Der Hauptwohnsitz wird im Artikel 6 (3) des Bundesverfassungsgesetzes genau definiert. Darin heißt es, dass jener Ort Hauptwohnsitz sein soll an dem man seinen Mittepunkt der Lebensbeziehungen geschaffen hat oder schaffen möchte. Trifft das auf mehrere Wohnsitze in beruflicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht zu so ist jener Wohnsitz zu wählen zu dem man das überwiegende Naheverhältnis hat.

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Category: Leben, Meldewesen

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