Meldepflicht und Wohnsitzqualtitäten

| 4. Januar 2012 | 3 Comments

Wer in Österreich ein Wohnsitz hat muss diesen auch anmelden. Dabei wird zwischen zwei Wohnsitzqualitäten unterschieden:

  • Hauptwohnsitz
  • Nebenwohnsitz

Oftmals ist es ein Streitthema, wo sich den der Hauptwohnsitz einer Person zu befinden hat. Der Hintergrund dieser Frage ist nämlich, dass eine Gemeinde über den Bundesfinanzausgleich Geld vom Bund bekommt. Und das pro Person mit Hauptwohnsitz. Das bedeutet: jeder Hauptwohnsitz ist bares Geld für die Gemeinde! Hat eine Gemeinde viele Nebenwohnsitze aber wenig Hauptwohnsitz so hat sie trotzdem viele Kosten (Erhalt der Infrastruktur usw.) aber wenig Einkünfte. Vor allem touristische Anlaufziele kämpfen oft mit diesem Problem. Deshalb sollen auch schon Leute dazu gedrängt worden sein den Hauptwohnsitz zu ändern. Aber wie sieht das rechtlich aus? Hier erläutern wir die Verfassungsbestimmung dazu:

Bei der Meldepflicht wird zwischen drei verschieden Vorgehensweisen unterschieden:

Jeder kennt Meldezettel. Aber auch hier hat sich einiges geändert. Wie es mit Meldezetteln und Meldebestätigungenaussieht haben wir in diesen Artikeln beschrieben:

Es ist auch möglich eine Meldeauskunft über eine bestimmte Person zu beantragen. Wie das funktioniert erklären wir hier:

Es kann aber auch eine Auskunftssperre aus dem Zentralen Melderegister beantragt werden:

Datenschutz ist ja in aller Munde. Immer mehr wird ja allen bewusst wie gläsern man heute schon ist. Das Melderegister ist da ja besonders heikel, da hier sehr viel über uns drinnen steht. Wer hat denn eigentlich Zugriff auf dieses Register? Das führen wir hier näher aus:

Wer ein An-, Ab- oder Ummeldung durchführt wird in das Zentrale Melderegister eingetragen. Was das genau ist und wozu es dient führen wir hier im Detail aus:

Im Zentralen Melderegister werden auch eine Reihe von Daten erfasst. Welche das sind zählen wir hier auf:

Das zentrale Melderegister hat natürlich viele Vorteile, aber auch Nachteile. Welche das sind führen wir in diesem Artikel näher aus:

Auch Obdachlose haben einen Anspruch auf eine Hauptwohnsitzbestätigung. Wie das funktioniert haben wir in diesem Artikel näher ausgeführt:

Wer eineUnterkunft in einem Beherbergungsbetrieb bezieht muss auch angemeldet werden. Wie das aussieht erklären wir in dem Artikel:

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Category: Leben, Meldewesen

Comments (3)

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  1. Nathalie sagt:

    Je nachdem wie dieser Satz gemeint ist, aber in dem Satz „Oftmals ist es ein Streitthema, wo sich den der Hauptwohnsitz einer Person zu befinden hat. “ ist eindeutig ein Fehler enthalten 🙂

    lg

  2. Leider keine Antwort gefunden auf meine Frage, was sind die Konsequenzen in Sachen Autokennzeichen und NOVA, wenn man als Schweizer oder Liechtensteiner (EWR) mit Hauptwohnsitz im Heimatland dann in Österreich mit einen Zweitwohnsitz, ohne Daueraufenthalt, hat und dann das Auto dort mit dem CH oder FL oder auch zB D benutzt.

  3. Tamari sagt:

    Ich habe Staatsbürgersaft von Georgien und möchte als touristen nach Dubai fliegen. Bitte, geben mir bescheid, ob ich ein Vizum btauche oder nicht. danke im voraus.

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