Visum

| 18. Dezember 2011 | 4 Comments

Voraussetzungen:

  • Reisedokument, dessen Gültigkeitsdauer die des Visums um mindestens drei Monate übersteigen sollte
  • Nachweis ausreichender Unterhaltsmittel für die Aufenthaltsdauer
  • eine alle Risiken abdeckende Kranken- und Unfallversicherung
  • sonstige Nachweise, die gefordert werden (z.B. Hotelreservierungen, Einladungsschreiben, Buchungsbelege etc.)
  • keine Versagungsgründe (Aufenhaltsverbote etc.)

Visumkategorien:

  • Visum A (Flugtransitvisum)
  • Visum B (Durchreisevisum)
  • Visum C (Visum für den kurzfristigen Aufenthalt, Reisevisum)
  • nationales Visum D (Aufenthaltsvisum)
  • Visum D + C (Aufenthaltsvisum + Visum für den kurzfristigen Aufenthalt)

Die Datenschutzkommission gibt Ihnen Auskunft über Daten des Schengener Informationssystems. Mehr dazu lesen Sie hier auf deutsch und englisch .
zuständige Behörde:

  • Das Visum ist grundsätzlich im Ausland bei der österreichischen Berufsvertretungsbehörde zu beantragen.
  • In Ländern, in denen keine österreichische Berufsvertretungsbehörde besteht, wird die Ausstellung der Visa von jenem Schengen-Staat durchgeführt, mit dem Österreich ein entsprechendes Abkommen getroffen hat.
  • An der Grenze wird ein Visum nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. humanitäre Gründe) ausgestellt, wenn nachgewiesen werden kann, dass eine rechtzeitige Beantragung bei einer österreichischen Berufsvertretungsbehörde nicht möglich war.

Hinweis: Ein erteiltes Visum kann nicht in Österreich verlängert werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit der Erteilung eines neuen Visums bei einem entsprechend begründeten Antrag vom Ausland aus. Der neuerliche Aufenthalt muss jedoch unmittelbar an den bisherigen Aufenthalt anschließen. Die Gesamtaufenthaltsdauer darf allerdings nicht überschritten werden.
Achtung:
Das Visum darf nur dann bei einer österreichischen Berufsvertretungsbehörde beantragt werden, wenn sich der Hauptreisezweck in Österreich befindet.

Eingehende Suchanfragen
  • aufenthaltsvisum österreich
  • Visum Österreich
  • transitvisum österreich

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Category: Aufenthalt

Comments (4)

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  1. Sabine sagt:

    Mein amerikanischer Freund ist am vom 28.12.2011 bis 23.1.12 in Österreich gewesen. Er möchte nun am 9.7.12 wieder kommen – bis 6.Okt.12 – ist das möglich mit den 90 Tagen Aufenthaltsrecht?

    • Gerlinde Tiefenthaler sagt:

      Gerlinde

      Mein Mann lebt derzeit in Kosovo, mochten in Österreich wohnen. Leider hat er oktoner 2012 eine grote Dummheit gemacht und wollte Illegal nach österreich einwandern um meine Kranken Eltern zu besuchen. Leider wurde er in Ungarn erwischt.
      Hat um Visum angesucht, sind schon so weit,habe die Strafe in Ungarn bezahlt und er dürfte von Österreich und ungarn bei mir ln Ö.leben nur nach Ungarn darf er bis Oktober nicht einreisen. Ich weiß nicht wo das Problem ist. Alle sagen Ausländerbehörde Österreich hat schuld Grieskirchen sagt Skopje hat schuld. Wir kennen uns nicht mehr aus, Wir bitten um Hilfe.

  2. Ivan sagt:

    Hallo. Ich mache Visum für meine Frau. Die Situation ist jetzt folgend.
    Ich habe Schulden. Da liegt ein offener Kredit dem ich zurzeit nicht zahle. Als ich arbeitslos wurde hätte meine Versicherung „Cardif“ den kredit übernehmen soll, hat es aber nicht.
    Heute habe ich den brief bekommen dass ich ksv Auszug mitbringe und die nachweis über die letzten 3 Raten dass ich Kredit zahle. Das habe ich aber nicht.
    Was soll ich ihrer Meinung nach tun?
    FG Ivan

  3. Petra sagt:

    Hallo,

    bin seit Sommer 2017 verheiratet mit einem Tunesischen Staatsbürger!
    Visum wurde beantragt am 7.11.2017 bei der Österreichischen Botschaft in Tunis!
    Alles was für ein Visum benötigt wird ist vorhanden.
    Uns wird vorgeworfen eine Scheinehe zu führen wegen des Altersunterschied von 15 Jahren!

    Habe mir zur Sicherheit einen Anwalt genommen, trotzdem habe ich die Lauferein.

    Mein Wohnung wurde von der Polizei besichtigt und es wurde ein positiver Beischeid abgegeben bezüglich der Größe und das der verdacht einer Scheinehe nicht begründet ist.

    Ich habe Depressionen bekommen und bin dadurch in Ärztlicher Behandlung.
    Jetzt kommt noch die Weihnachtszeit (Familienzeit), es ist kaum auszuhalten

    Jetzt soll noch alles an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden und die sollen dann entscheiden ob es weitergeleitet werden soll ans Gericht oder ob es zur weiter Bearbeitung an die Fremdenpolizei soll.

    Ich habe das Gefühl das meine Anwältin nicht dahinter ist.

    Mein Erstgespräch mit der Anwältin hatte ich am 21.11.2017, heute ist der 18.12.2017 seither habe ich die Anwältin persönlich nicht mehr gesehen.

    Der Grund warum ich mir die Anwältin genommen habe um das Visum schneller zu erhalten.
    Mein Frage an Sie zu diesem Zeitpunkt war: Ist es möglich anhand dessen wenn ich Sie engagiere das ich meinen Mann bis Weihnachten zuhause habe, damit wir Weihnachten zusammen verbringen können.
    Antwort: Das schaffen wir schon.

    Ich bin normalerweise Zeitlich sehr eingespannt (2 Jobs-Abendschule-Alleinerzieherein von 2 Kindern-Haushalt-Termine für die Kinder!
    Hätte mich wirklich gefreut wenn ich einfach nur meinen Urlaub mit der Familie zusammen verbringen kann. Ich habe meinen Mann seit über 4 Monaten nicht mehr gesehen!
    Vermisse ihn unheimlich.

    Ich fühle mich vom Anwalt in Gewisserweise betrogen immerhin ist der Grund für das Engagement nicht erfüllt worden.

    Anwalt wechseln? Alles von vorne Anfangen? Ich bin verzweifelt! Wie lange dauert das noch! Es ist wirklich zum heulen! 🙁

    Vielleicht hat jemand Tipps für mich wie es bei euch war, an wem ich mich wenden kann. Wer uns helfen kann!

    Lg und danke schon mal im voraus

    pesalelusi@gmail.com

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