Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
Personen die aus dem Ausland kommen, dürfen in Österreich nicht so ohne weiters einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachkommen. Gesetzliche Grundlage, um überhaupt zum österreichischen Arbeitsmarkt zugelassen zu werden, ist das Ausländerbeschäftigungsgesetz. Dieses regelt die Voraussetzungen um zum österreichischen Arbeitsmarkt zugelassen zu werden. Die Zuständigkeit für die Vollziehung des Gesetzes ist das Arbeitsmarktservice (AMS).
Grundsätzlich gelten in Österreich alle Personen als Ausländer, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Trotzdem gilt das
Ausländerbeschäftigungsgesetz nicht für alle Ausländer. Viele Personengruppen sind davon ausgenommen.
Die bekannteste, und auch größte Gruppe von ausländischen ArbeitnehmerInnen die in Österreich uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt haben sind derzeit alle Staatsangehörigen von den so genannten alten EU-Mitgliedsländer (die EU-15), Staatsangehörige von Mitgliedsländern des EWR, sowie der Staaten: Schweiz, Malta und Zypern.
Alle anderen Personen- und Tätigkeitsgruppen die vom Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen sind, sind hier aufgelistet: Ausnahmen Personen und Tätigkeiten.
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