Das Grundbuch

| 21. Dezember 2011 | 0 Comments

Das Grundbuch wird in Österreich von den Bezirksgerichten geführt und ist für jedermann zugänglich. Besonders vor dem Kauf einer Wohnung oder eines Grundstückes sollte man Einblick nehmen, damit unliebsame Überraschungen wie Dienstbarkeiten (z.B. Wegerechte usw.) beim Kauf nicht übersehen werden. Das Grundbuch ist in mehrere Teile gegliedert. Der wichtigste Teil ist das Hauptbuch das in drei Teile unterteilt ist:

A-Blatt: Das Bestandsblatt:
Darin werden sämtliche Grundstücksnummern die zu einer Liegenschaft gehören verzeichnet. Auch Rechte, die mit dem Eigentum an dem Grundstück zusammenhängen, werden hier verzeichnet.

B-Blatt: Das Eigentumsblatt:
In diesem werden sämtliche Eigentümer an einer Liegenschaft eingetragen. Darin ist auch jene Urkunde verzeichnet, die das Eigentum an der Liegenschaft begründet hat.

C-Blatt: Das Lastenblatt:
Hier werden sämtliche Belastungen verzeichnet. Das können z.B. Pfandrechte oder Dienstbarkeiten sein. Diese sind von Bedeutung, da Belastungen durch den Weiterverkauf des Grundstücks nicht erlöschen.

Da das Grundbuch heute elektronisch geführt wird, gibt es auch zwei Verzeichnisse für die Vereinfachung der Handhabung des Grundbuches:

Löschungsverzeichnis:
Hierher werden sämtliche Löschungen von Eintragungen im Hauptbuch übertragen und bleiben so erhalten ohne dass sie im Hauptbuch eingetragen bleiben.

Hilfsverzeichnisse:
Dabei handelt es sich um Abfragemöglichkeiten, damit durch Eingabe der Katastralgemeinde und Einlagezahl in ein computergestütztes System automatisch die gewünschte Liegenschaft gefunden wird.

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Category: Kaufen, Wohnen

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