Vollzeit- und Teilzeitarbeit

| 22. Dezember 2011 | 0 Comments

Eine Vollzeitarbeit liegt vor, wenn ein echtes Dienstverhältnis besteht und eine wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden oder von 8 Stunden täglich verrichtet wird. Alle Stunden die darüber hinaus verrichtet werden gelten als Überstunden und müssen dementsprechend entlohnt werden.

Eine Teilzeitarbeit besteht auch nur bei einem echten Dienstverhältnis. Teilzeit bedeutet, dass die wöchentliche Normalarbeitszeit unter 40 Stunden betragen muss. Auch die tägliche Arbeitszeit muss unter 8 Stunden am Tag liegen.

Mehrarbeit ist bei einer Teilzeitarbeit möglich. Das sind hier aber noch keine Überstunden. Erst wenn die Arbeitszeit über die wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden hinausgeht sind es auch hier überstunden. Diese müssen aber sowohl bei der Voll-, wie auch Teilzeitarbeit dementsprechend entlohnt werden. Für Mehrarbeit gilt
derzeit folgende Regelung:

Es muss zum Lohn ein Zuschlag von 25% bezahlt werden, oder
Es muss Zeitausgleich im Ausmaß von 1:1,25 gewährt werden. Außer die Mehrarbeit wird innerhalb von drei Monaten im Verhältnis 1:1 abgebaut.

Alles was über die Normalarbeitszeit hinausgeht sind Überstunden und müssen dann auch dementsprechend entlohnt werden.

Teilzeitarbeit ist vor allem bei Frauen sehr beliebt, weil sie dann auch bei ihrer Familie zu Hause Zeit verbringen kann. Aber Vorsicht: Die Zeit die weniger gearbeitet wird kann natürlich irgendwann bei der Berechnung der Pensionshöhe fehlen. Ein Viertel weniger Arbeiten (also z.B. 30 Stunden Teilzeit) bedeutet dann auch ein Viertel weniger Geld. Deshalb sollte man sich, falls man überhaupt die Wahl hat, überlegen ob man Voll- oder Teilzeit arbeiten möchte. Leider gibt es heute viele Jobs, z.B. im Handel, die man nur noch mit einer Teilzeitbeschäftigung bekommt.

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