Visum: Einreisetitel

| 3. Januar 2012 | 2 Comments

Informationen zur Erlangung eines Visums:

Art des Aufenthalts:
Tourismus oder Geschäftsreise im Schengener Raum

Art des Einreisetitels:
Visum C

Dauer des Aufenthalts/max. Gültigkeitsdauer des Titels:
max. drei Monate in Österreich und Schengen-Staaten

Antragstellung:

  • im Ausland
  • an der Außengrenze nur in begründeten Ausnahmefällen
  • im Inland nicht verlängerbar

Behörde:

  • österreichische Berufsvertretungsbehörde
  • Grenzkontrollbehörde

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Art des Aufenthalts:
Durchreise

  • von außerhalb Schengens
  • über den Schengener Raum
  • nach außerhalb Schengens

Art des Einreisetitels:
Visum B

Dauer des Aufenthalts/max. Gültigkeitsdauer des Titels:
max. fünf Tage in Österreich und in den Schengen-Staaten

Antragstellung:

  • im Ausland
  • an der Außengrenze nur in begründeten Ausnahmefällen
  • im Inland nicht verlängerbar

Behörde:

  • österreichische Berufsvertretungs-behörde
  • Grenzkontrollbehörde

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Art des Aufenthalts:
Flugtransit (nur für bestimmte Staatsangehörige notwendig)

Art des Einreisetitels:
Visum A

Dauer des Aufenthalts max. Gültigkeitsdauer des Titels:

  • nur für Dauer des Transits
  • berechtigt nicht zum Verlassen der Transitzone des Flughafens

Antragstellung:

  • im Ausland
  • nicht verlängerbar

Behörde:
österreichische Berufsvertretungs-behörde

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Art des Aufenthalts:
Aufenthalte für die Dauer von drei bis sechs Monaten, für die kein Aufenthaltstitel notwendig ist

Art des Einreisetitels:
Visum D

Dauer des Aufenthalts/max. Gültigkeitsdauer des Titels:

  • max. sechs Monate in Österreich
  • berechtigt nur zu einer max. 5-tägigen Durchreise durch andere Schengen-Staaten, um nach Österreich zu gelangen

Antragstellung:

  • im Ausland
  • Außengrenze nicht verlängerbar
  • bei einem sechs Monate übersteigenden Aufenthalt in Österreich ist ein Aufenthaltstitel zu beantragen

Behörde:

  • österreichische Berufsvertretungsbehörde
  • Grenzkontrollbehörde

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Das Visum A berechtigt eine/n der Transitvisumpflicht unterliegenden DrittausländerIn, sich während einer Zwischenlandung in der internationalen Transitzone eines Flughafens aufzuhalten, gestattet diesem jedoch nicht die Einreise in das Hoheitsgebiet des betreffenden Staates.

Das Visum B gestattet einem/einer DrittausländerIn die Durchreise durch das Gebiet der Schengen-Staaten, um vom Hoheitsgebiet eines Drittstaates in einen anderen Drittstaat zu gelangen, wobei die Durchreise fünf Tage nicht überschreiten darf.

Das Visum C berechtigt zur Einreise in den Schengen-Raum und zu einem Aufenthalt von maximal drei Monaten innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten, beginnend mit der ersten Einreise in einen der Schengen-Staaten.

Der Schengen-Raum umfasst derzeit neben Österreich die folgenden EU-Staaten:

  • Belgien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Italien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Polen
  • Portugal
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
    sowie – außerhalb der EU –
  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Schweiz

Das Visum C kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen (z.B. oftmalige Geschäftsreisen) mit einer längeren Gültigkeitesdauer (in der Regel ein Jahr) erteilt werden, wobei allerdings die Aufenthaltsdauer von drei Monaten innerhalb eines Zeitraumes von einem halben Jahr ab der ersten Einreise in den Schengen-Raum nicht überschritten werden darf.

Das Visum D (Aufenthaltsvisum) ist ein nationales österreichisches Visum, das für eine Aufenthaltsdauer von drei bis höchstens sechs Monaten in Österreich erteilt werden kann. Dieses Visum berechtigt lediglich zu einer maximal für Tage dauernden Durchreise durch die Schengen-Staaten, um nach Österreich zu gelangen, es berechtigt jedoch nicht zum Aufenthalt in den anderen Schengen-Staaten.

Das Visum D + C (Aufenthaltsvisum + Visum für den kurzfristigen Aufenthalt) kann seit 1.1.2004 bei den Österreichischen Vertretungsbehörden beantragt werden. Es handelt sich hierbei um ein Aufenthaltsvisum, welches zugleich als Visum für den kurzfristigen Aufenthalt gilt.
Hinweis: Hintergrund der Erteilung eines Visums D + C ist, Personen, die auf die Ausstellung eines Aufenthaltstitels warten, den internationalen Personenverkehr dadurch zu erleichtern, dass das Visum nicht nur eine rasche Durchreise ermöglicht, sondern auch einen längeren Aufenthalt in einem Schengen-Staat erlaubt.

Achtung:
Visa können nicht in Österreich verlängert werden.

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Category: Aufenthalt, Visa

Comments (2)

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  1. Nesrin Jasso sagt:

    hab wegen türkischen Visum angesucht vor 5 wochen, ist abgelehnt worden, bin aber seit 7 Jahren in Österreich,ich bin aus Syrien, hab ein sohn (6 ) mit österreichischer Staatsbürgerschaft,arbeite bei der diakonie als Übersetzerin. Ich wollte nur meine Mutter besuchen, weil sie im Krankenhaus liegt und in diesem 5 Wochen ist mein Vater gestorben, hab ihm nicht sehen können, wegen türkischen Visum.
    Bitte um ihre Hilfe muss dringend in die Türkei..
    Mfg
    Nesrin Jasso

  2. Leona sagt:

    Hallo ich bin 18 jahre alt und habe eine daueraufenthalttitel mein mann ist 21 jahre alt und ist in serbien wir haben einen gemeinsamen kind 1 jahr alt in wien geboren was für einen Aufenthalt kann ich meinen mann machen damit er mit uns ist und nicht mehr getrennt leben bitte um hilfe

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