Freie Dienstnehmer

| 22. Dezember 2011 | 0 Comments

Ein freier Dienstvertrag ist zwar kein richtiges Arbeitnehmerverhältnis, aber auch keine richtige selbstständige Beschäftigung. Diese Beschäftigungsform liegt irgendwo dazwischen.

Folgende Merkmal, die einen freien Dienstvertrag kennzeichnen, decken sich mit einem Arbeitnehmerverhältnis:

  • Es besteht ein Dauerschuldverhältnis
  • Die Betriebsmittel werden überwiegend vom Arbeitgeber bereitgestellt
  • Die Bezahlung erfolgt nach Arbeitsdauer (nicht nach Werk wie bei selbstständiger Arbeitstätigkeit)
  • Man erbringt die Dienstleistung persönlich

Folgende Merkmale kennzeichnen den freien Dienstvertrag, die einer selbstständigen Arbeitstätigkeit entspricht:

  • Die persönliche Abhängigkeit ist nur sehr eingeschränkt gegeben oder fehlt überhaupt
  • Es gibt keine Bindung an die Weisungen
  • Das persönliche Verhalten wird nicht beschränkt
  • Der Arbeitsablauf wird selbständig geregelt

Der Übergang zwischen einen freien Dienstvertrag und einem Dienstvertrag ist sehr fließend. Deshalb kann auch nur im Einzelfall aufgrund des wirtschaftlichen Gehalts beurteilt werden um welchen Dienstvertrag es sich handelt.

Welche Ansprüche haben freie Dienstnehmer nicht?

  • Es besteht nur sehr eingeschränkt arbeitsrechtlicher Schutz.
  • Es finden keine Bestimmungen des Angestelltengesetzes eine Anwendung
  • Es besteht kein Urlaubsrecht (also auch kein Recht auch Urlaubsgeld)
  • Es bestehen nicht die Bestimmungen des Arbeitszeitengesetzes (deshalb auch keine Bestimmungen über Überstunden)
  • Es bestehen keine Bestimmungen des Arbeitsruhegesetzes
  • Es gelten keine Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes

Sozialversicherung
Freie Dienstnehmer die unter der Geringfügigkeitsgrenze verdienen sind nur Unfallversichert. Wenn sie darüber verdienen müssen sie auch Kranken- und Pensionsversichert werden. Seit 2008 haben sie auch Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung, der Insolvenzentgeltsicherung sowie der betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorge.

Steuer
Steuerlich werden freie Dienstnehmer wie Selbständige behandelt. Das heißt sie müssen Einkommenssteuer aber keine Lohnsteuer zahlen. Für die Entrichtung der Steuer sind sie selbst verantwortlich.

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Category: Arbeiten

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